Verleihregeln
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Mitgliedsregeln der Leila-community
1.1. Eintrittsregeln
- Um Mitglied zu werden müssen neue Mitglieder einen Gegenstand von sich in den Pool einbringen. Das neue Mitglied kann entscheiden, ob es diesen Gegenstand dem Pool ausleiht oder schenkt.
- Neue Mitglieder brauchen eine Vertrauens-Bürgschaft von einem alten Mitglied der Leila-community, das verstärkt, dass die Regeln des Leihens eingehalten werden, vergleichbar mit trust-net beim CouchSurfing.
- Jedes neue Mitglied erhält eine namentliche Leila-Karte zum Ausleihen, vergleichbar mit einer Bibliothekskarte. Die Leila-Karte ist nicht übertragbar.
1.2. Austrittsregel
Das Mitglied tritt aus der Gruppe aus, wenn es keinen Gegenstand mehr mit der Gruppe teilt.
Verleihregeln
- Wer in der community Mitglied ist, darf Dinge aus dem Pool von Gemeingüter ausleihen.
2.1. Zugang zum gemeinschaftlichen Sachenpool
Der Pool beinhaltet die Dinge, die eingebracht wurden zur gemeinschaftlichen Nutzung durch Leihen. Der Pool ist offen für alle Leila-Mitglieder. Es gibt zwei Zugänge bzw. Möglichkeiten zum Leihen.
1) der Leihladen Leila Ein Teil des Pools ist zentral gelagert im Leihladen Kastanienallee 86, 10435 Berlin. 3 Mal wöchentlich geöffnet.
2) Internet www.leila-berlin.de Ein Teil ist dezentral im Internet, die Dinge liegen bei den Eigentümer_innen. Der Verleih erfolgt nach der geltenden Frist.
2.2. Pfand
Auf teure Dinge wird beim Verleih Pfand erhoben.
2.3. Ausleih-Fristregel Die Ausleihzeit hängt von der Sache ab, sollte aber nur für die Nutzung ausreichen. Eine kurze Ausleihzeit verstärkt, dass die Dinge für viele zugänglich sind.
2.4. Nur private Nutzung Die Gemeingüter sind nur für den privaten Gebrauch.
2.5. Rücknahmeregel Logisch: Dinge sollen nach Nutzung schnellstmöglich zurückgegeben werden.
2.6. Der Leila und die community haften in Schadensfällen nicht.
2.7. Reparatur/Verschleiß/Verlust Nach Verleih werden kaputte Dinge von der Leila und den community-Mitgliedern repariert. Dinge, die weg sind, sind weg und werden nicht ersetzt.
Optionale Erweiterungen
Idee1 Reputationssystem: Das Pfand kann bei ausreichender Reputation des Mitglieds (Mitgliedszeit, ordentliche Nutzung, eingebrachte Dinge) erlassen werden.
Idee2 Wunschbox: Falls Leute nach etwas verlangen, was nicht im Leihladen ist, kann überlegt werden es gemeinschaftlich (Einkaufsgenossenschaft) irgendwie anzuschaffen. Es sollte aber nicht der Kauf, sondern irgendwie ertauscht werden.
Idee3 Pool-Regeneration: Wie schafft man es, dass fortwährend Dinge zum Teilen eingebracht werden? Anreize zum Teilen, Kooperieren! Lernen von wikipedia - Ehrenamt
kritische Fälle, Extrema, worst case, Risiken
- Was passiert, wenn etwas kaputt geht? Entweder reparieren oder wegwerfen.
- Was passiert, wenn etwas stark nachgefragt wird? Dann muss der Gegenstand mehrmals vorhanden sein oder eine kurze Verleihfrist anberaumt werden.
- Was passiert, wenn jemand etwas nicht zurückbringen will? Dann wird er/sie aus der Gütergemeinschaft ausgeschlossen.