Konzept des Leihladens

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Inhaltsverzeichnis

Mitgliedsregeln der Leila-community

1.1. Eintrittsregeln

  • Um Mitglied zu werden müssen neue Mitglieder einen Gegenstand von sich in den Pool einbringen. Das neue Mitglied kann entscheiden, ob es diesen Gegenstand dem Pool ausleiht oder schenkt.
  • Jedes neue Mitglied erhält eine namentliche Leila-Karte zum Ausleihen, vergleichbar mit einer Bibliothekskarte. Die Leila-Karte ist nicht übertragbar.
  • Kann-Regel: Neue Mitglieder brauchen eine Vertrauens-Bürgschaft von einem alten Mitglied der Leila-community, das verstärkt, dass die Regeln des Leihens eingehalten werden, vergleichbar mit trust-net beim CouchSurfing.


1.2. Austrittsregel

Das Mitglied tritt aus der Gruppe aus, wenn es keinen Gegenstand mehr mit der Gruppe teilt.

Verleihregeln

Der Pool ist offen zum Leihen für alle Leila-Mitglieder.


2.1. Zugang zum gemeinschaftlichen Sachenpool

Der Pool beinhaltet die Dinge, die eingebracht wurden zur gemeinschaftlichen Nutzung durch Leihen. Es gibt zwei Zugänge bzw. Möglichkeiten zum Leihen.

1) Der Leihladen Leila in Berlin-Prenzlauer Berg

Ein Teil des Pools ist zentral gelagert im Leihladen Kastanienallee 86, 10435 Berlin. 3 Mal wöchentlich geöffnet.

2) Der eShop im Internet www.leila-berlin.de und Leila

Ein Teil ist dezentral im Internet, die Dinge liegen bei den Eigentümer_innen. Der Verleih muss zwischen den Mitgliedern geregelt werden. Die Verleihdauer erfolgt nach der allgemein-geltenden Frist.


2.2. Pfand Auf teure Dinge wird beim Verleih Pfand erhoben, damit wird verstärkt, dass die Dinge auch zurückkehren.


2.3. Ausleih-Fristregel Die Ausleihzeit hängt von der Sache ab, sollte aber nur für die Nutzung ausreichen. Eine kurze Ausleihzeit verstärkt, dass die Dinge für viele zugänglich sind. Dinge sollen nach Nutzung schnellstmöglich zurückgegeben werden.

2.4. So-wie-vorher-Regel Ausgeliehene Dinge (keine Verbrauchs- oder Verschleissgüter, diese sind zum Leihen ungeeignet) sollen nach der Rückgabe so (sauber, ganz, vollständig) sein, wie sie bei der Verleihung waren.

2.5. Nur private Nutzung Die Gemeingüter sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Die kommerzielle Bewirtschaftung von Gemeingütern ist nicht erwünscht.

2.6. Der Leila und die community haften in Schadensfällen nicht.

2.7. Reparatur/Verschleiß/Verlust Nach Verleih werden kaputte Dinge von der Leila und den community-Mitgliedern repariert. Dinge, die weg sind, sind weg und werden nicht ersetzt.

Finanzierung des Leila-Projekts

3.1. Prinzip

  • Der Leila ist ein non-profit Projekt.
  • Der Leila funktioniert hauptsächlich mit Sachspenden der Mitglieder und anderer Spender.
  • Geld soll nur für die unbedingt notwendigen Kosten verwendet werden, da es bei dem gemeinnützigen Projekt kein großes Geldaufkommen geben kann und soll.
  • Es ist anzustreben und für die Gemeinnützigkeit notwendig, dass der Leila nicht mehr Geld einnimmt als er für seine Aufrechterhaltung verbraucht.
  • Die Organisatoren müssen stets versuchen die Kosten auf das Notwendigste zu begrenzen.

3.2. die notwendigen Kosten

  • Die Miete für den Raum des Ladens.
  • Transportkosten für die Beschaffung von Gütern externer Spender (z.B. bei Wohnungsauflösungen, BSR etc.).
  • Reparatur und Instandhaltung der Leihgegenstände für die sich dies lohnt. (Eine Reparatur oder gar Ersatz gespendeter Güter sollte nicht zum selbstzweck werden, sondern nur durchgeführt, wenn für den Leila ohne große Kosten ein Mehrwert entsteht. Dinge verschleißen auf natürliche Art und Weise andere Dinge kommen durch Sachspenden wieder rein)

3.3. Einnahmen

  • Die Mitgliedschaft im Leila ist kostenlos es werden keine Mitgliedsschafts- oder Leihgebühren erhoben.
  • Geldspenden von Mitgliedern: Wer es sich leisten kann, kann dem Leila auch gerne Geld spenden. Dies sollte aber völlig freiwillig erfolgen und nicht etwa zur ungeschriebenen Regel werden, denn das Einbringen von Eigenen Gegenständen oder Sachspenden hat bei dem Konzept des Ladens ausdrücklich Vorrang.
  • Sachspenden: Sachspenden, die nicht zum Verleihen geeignet sind können (möglichst nach Absprache mit dem Spender) z.B. mit Hilfe von Kleinanzeigen verkauft werden um so finanzielle Mittel für das Projekt zu sammeln. Vergleiche: Berliner Büchertisch

Erweiterungen

Idee1 Reputationssystem: Das Pfand kann bei ausreichender Reputation des Mitglieds (Mitgliedszeit, ordentliche Nutzung, eingebrachte Dinge) erlassen werden.


Idee2 Wunschbox: Falls die community nach etwas verlangt, was nicht im Leihladen ist, kann überlegt werden es gemeinschaftlich (vergleiche Einkaufsgenossenschaft) irgendwie anzuschaffen. Irgendwie meint: Der Gegenstand sollte nicht durch Kauf erhalten, sondern ertauscht/erliehen werden.


Idee3 Pool-Regeneration: Wie schafft man es, dass fortwährend Dinge zum Teilen eingebracht werden? Anreize zum Teilen, Kooperieren! Lernen von wikipedia - Ehrenamt.

Die Bereitschaft immer wieder neue Dinge einzubringen sollte hier nicht wie teilweise bei anderen Verleihorganisationen durch strenge Regeln (erwachsen aus Misstrauen) erfolgen, denn wo Regeln sind, gibt es Menschen, die sie brechen oder unterlaufen. Wer sich bei einem fortschrittlichen und sozialen Projekt wie dem Leila beteiligt, sollte dies aus innerer Überzeugung tun und auch so behandelt werden. Jeder dieser Menschen weiss, dass ein Leila nur mit Engagement funktioniert und engagiert sich freiwillig.

kritische Fälle, Extrema, worst case, Risiken

  • Was passiert, wenn etwas kaputt geht? Entweder reparieren oder wegwerfen. Dinge gehen unvermeidlich (vgl. geplanter Verschleiss) irgendwann kaputt aber wenn neue Gespendet werden kann trotzdem ein natürliches Gleichgewicht im Leih-Pool entstehen.
  • Problematik Vermeidung von Nutzungsrivalität: Was passiert, wenn etwas stark nachgefragt wird? Dann muss der Gegenstand mehrmals vorhanden sein oder eine kurze Verleihfrist anberaumt werden.
  • Was passiert, wenn jemand etwas nicht zurückbringen will? Dann wird er/sie aus der Gütergemeinschaft ausgeschlossen.
  • Was passiert, wenn 5 Leute die gleiche Sache (z.B. eine Kamera) einbringen wollen? Alle Aufnehmen. Möglichst variieren (Streuung) von Dingen.
  • Was passiert, wenn Trittbrettfahrer_innen sich einbringen? (Habermas: Kommunikativ Handelnde werden inkludiert, strategisch Handelnde u.a. Trittbrettfahrer_innen werden exkludiert, siehe oben: Was passiert, wenn jemand etwas nicht zurückbringen will? Dann wird er/sie aus der Gütergemeinschaft ausgeschlossen.)
  • Was passiert, wenn es Nutzungsrivalität gibt, d.h. mehrere gleichzeitig etwas nutzen wollen? Dann müssen sie sich zeitlich abstimmen, dies fordert Nutzungsmanagement und zeitliche Planung der Sache.
  • Was passiert, wenn eine Sache schmutzig, beispielsweise ein Elektrogrill, zurückgegeben wird? Es gilt die So-wie-vorher-Regel, wird diese Regel nicht eingehalten, muss mit der Person geredet werden.

Vergleichskonzepte

Konzept von "Die Borger"


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