Auslaufen der Studiengänge

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Infos zum Auslaufen des Soziologiestudienganges für Diplomstudierende und Magisterstudierende

Das Auslaufen des Dipl. - und Magisterstudienganges wurde in den B.A. Ordnungen geregelt. Dies ist nicht rechtens. Deshalb sieht sich die TU nun veranlasst auf Grundlage des § 126 Abs. 5 BerlHG (Neufassung 2.06.2011) eine Regelung zu erlassen. Dazu hat sie bzw. die LSK die einzelnen Institute aufgefordert, verbindliche Fristen zum Auslaufen festzulegen.

Auszug aus dem Antrag im Fak-rat vom 26.10.2011 "Zur Lösung der geschilderten Problematik soll im Rahmen des § 126 Abs. 5 BerlHG - Übergangsregelungen eine Satzung zur Regelung der letztmaligen Möglichkeit der Ablegung von Abschlussprüfungen in Diplom- und Magisterstudiengängen erstellt werden. [...] Im Rahmen der von IAExp vorzubereitenden Satzung könnte, sofern gewünscht, fakultätsseitig eine - zum bisherigen Auslaufen einzelner Ordnungen – abweichende, studierendenfreundlichere Regelung geschaffen werden. Eine Verkürzung der bisherigen Fristen ist aus Gründen des Vertrauensschutzes jedoch ausgeschlossen. Nach Ablauf des in der zu erlassenden Satzung zeitlich abschließend geregelten Prüfungsverfahrens wären (gemäß § 126 Abs. 5 BerlHG) alle betroffenen Studiengänge auch ohne zusätzliche bzw. erneute Beteiligung der zuständigen Senatsverwaltung rechtskräftig aufgehoben. Die Satzung sowie die darin genannten Fristen wären entsprechend bekannt zu machen (AMBl. TU Berlin, Fakultätsseiten, ggf. Anschreiben an die betroffenen Studierenden).“



Inhaltsverzeichnis

§ 126 Abs. 5 BerlHG

  1. Diplom- und Magisterstudiengänge werden nicht mehr eingerichtet und weitergeführt.
  2. Über Ausnahmen entscheidet die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung.
  3. Studenten und Studentinnen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Gesetzes in einem Diplom- oder Magisterstudiengang eingeschrieben sind, führen ihr Studium nach den Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes in der bis zum Inkrafttreten des in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Gesetzes geltenden Fassung und den auf seiner Grundlage erlassenen Studien- und Prüfungsordnungen fort.
  4. Die Hochschulen legen fest, zu welchem Zeitpunkt in den vorhandenen Diplom- und Magisterstudiengängen letztmals die Abschlussprüfung abgelegt werden kann; hierbei sind die Lebensumstände der betroffenen Studenten und Studentinnen angemessen zu berücksichtigen.
  5. Nach Ablauf des Prüfungsverfahrens nach Satz 4 ist der jeweilige Studiengang aufgehoben.

Nachlesen unter BerlHG


Aktueller Stand der Diskussion:

--Maki 08:48, 1. Nov. 2011 (CET)

  • Die meisten Diplom- und Magisterstudiengänge der TU laufen demnächst aus (2011/12 oder 2013/14 bzw. wird die TU eine Satzung mit Datum WS 12/13 (voraussichtlich) erlassen. Es gibt jedoch die Möglichkeit von Instituts-Seite Einfluss zu nehmen und eine andere Frist festzulegen.
  • Am IfS wurde der Vorschlag geäußert, den Studiengang bis WS 2014/15 laufen zu lassen. Die letzten Immatrikulierten auf Dipl./Mag. wären dann im 15. Semester. (von jetzt an noch 3 Jahre Zeit)
  • Dieser Termin ist sozusagen eine Extra-Wurst unseres IfS. Alle anderen werden eher beenden. Kriegen wir das Datum durch?
  • Das Institut (Prüfungsausschuss und Ausbildungskommission) einigt sich auf einen Termin fest und gibt ihn dann an den Fakultätsrat. Dieser wiederrum gibt ihn weiter an die nächst-höheren Instanzen.
  • Entwurf wird vom Prüfungsamt IAExp angefertigt und dann dem AS oder auch Fak-rat vorgelegt. (ein Hr. Fritsche oder so)
  • Freiwillig darf jeder Prof. auch nach Ablauf der Frist noch prüfen. Problem ist aber die Finanzierung. Eigentlich ist alles was für Dipl- und Magisterstudis läuft faktisch ehrenamtlich.

Noch offenes

  • Wie oder Was kann Lebensumstands-berücksichtigungsregel beinhalten und wie wird damit umgegangen?
  • Wer entscheidet was ein Härtefall ist?
  • Was wenn mensch zum Termin nicht fertig ist? Zwangsexmatrikulation ???
  • Wer ist betroffen und wo steht er gerade in seinem Studium?
  • Ist es wirklich notwendig einen festen Zeitpunkt zu benennen?

Aufgeworfenes und Argumente:

  • Lehrkapazitäten: Die noch in der Uni gemeldeten Dipl.- und Magisterstudis werden nicht mehr in die Lehr-Planung und die Finanzplanung miteinbezogen. Bei immer volleren B.A./M.A. Studiengängen bedeutet es faktisch eine Mehrbelastung für den Dozenten/Dozentin zusätzliche Prüfungen abnehmen.
  • In anderen Fakultäten kann angeblich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Master-Plätze nicht erhöht werden, solange die Dipl. noch drin sind (Kapazitätsprobleme und Konflikt zw. M.A. und Dipl)
  • Dipl. besuchen keine Extra-Veranstaltungen sondern es geht hauptsächlich um die Ausgabe von Scheinen bzw. mdl. Prüfungen.
  • Lehrplanung ist geregelt in der bundesweiten Kapazitätsverordnung (KapVO) und regelt z. B. Betreuungsaufwand pro Semester pro Dozent (30 Studis pro Semester und Seminar)

Wie weiter

Treffen unter den Studis am 11.11. um 10 Uhr in Raum FR2062.

Ansprechpartner:

  • Sebastian Gabbert als studentisches Mitglied in der Kommission AllPO
  • Christine Ilgert (ASta)
  • Heike Bursch (Fak-Rat)
  • Martin Sauer
  • Prof. Nina Baur (IfS)
  • Fr. Großer (LSK)